Auf den folgenden Unterseiten finden Sie detaillierte Informationen zu den Bereichen Kampfmittelbergung, Bautauchen, Dokumentation, Beratung und Analyse.
Erlaubnis §7 nach Sprengstoffgesetz
Befähigungsschein nach Paragraph 20 Sprengstoffgesetz
ausgebildeter Signalmann nach BGV C 23
ausgebildeter Maschinenführer
Ersthelfer
Einsatzleiter / Supervisor
Basic offshore safety course inkl. HUET
CCI Zulassung
allgemeine Sprengarbeiten, Kultursprengungen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken
Unterwassersprengungen
Sonderlehrgänge
- Munition der ehemaligen Warschauer Pakt Staaten
- chemische Kampfstoffe
- Verbringen, Empfangnahme, Überlassen von explosiven Stoffen
- Kampfmittelbeseitigung – Herstellen der Transportfähigkeit durch Sprengen oder Entschärfen von Fundmunition auf der Räumstelle